Tätigkeitsgebiete

Unsere Kanzlei steht Ihnen als zuverlässiger, vertrauensvoller und fach­kun­di­ger Partner für notarielle Beurkundungen jeder Art sowie für die Beglaubigung von Un­ter­schrif­ten, Handzeichen und Ab­schrif­ten gerne zur Verfügung. Unser Ziel ist es, für Sie maßgeschneiderte Lö­sun­gen zu ent­wi­ckeln und - auch für juristische Laien - verständlich zu machen.

Besonders wichtige und typische Amts­be­reiche der notariellen Tätigkeit sind die folgenden:

 

IMMOBILIENRECHT 

Kaufvertrag, Bauträgerkaufvertrag, Tei­lungs­er­klä­rung, Grundschuld, Nießbrauch ...


UNTERNEHMEN

Gründung, Nachfolge, Anteilsübertragung, Rechtsformwechsel ...


SCHENKEN 

Schenkung, Vorweggenommene Erbfolge, Ehebedingte Zuwendung ...


VERERBEN

Testament, Erbvertrag, Pflichtteilsverzicht, Erbscheinsantrag, Ausschlagung ...


EHE und FAMILIE

Ehevertrag, Scheidungsvereinbarung, Adoptionsantrag...


NOTFALLVORSORGE

Generalvollmacht, Patientenverfügung ... 

 

 VOLLSTRECKBARE URKUNDEN 

Aus ihnen findet wie aus für vollstreckbar erklärten gerichtlichen Endurteilen die Zwangsvollstreckung statt.

Vorsorgende Rechtspflege

Notare sind auf dem Ge­biet der vorsorgenden Rechts­pfle­ge tätig. Sie sind wie Richter staatlich bestellt, un­ab­hän­gig, un­par­tei­lich und Träger eines öffentlichen Amtes. Im Gegensatz zur strei­ti­gen Justiz kümmern sich Notare jedoch um Streit­ver­mei­dung und sichere Vertragsgestaltung im Vorfeld. Notare stehen Ihnen und Ihren Vertragspartnern als ver­schwie­ge­ner Berater in komplizier­ten und fol­gen­rei­chen Rechts­an­ge­le­gen­hei­ten zur Verfügung.

Höchste Qualität

Notare verbinden höchste juristische Ansprüche mit einem Be­rufs­ethos, der von Neutralität und der Wür­de eines öf­fent­li­chen Amtes geprägt ist. Die notarielle Urkunde sorgt für Rechts­si­cher­heit, Rechts­­frie­den und Schutz des Un­er­fah­re­nen.

Gleichmäßiger Zugang

Der hoheitliche Charakter der No­tar­tä­tig­kei­ten verbürgt nicht nur erstklassige vor­sor­gende Rechtspflege, sondern auch einen gleich­mä­ßi­gen Zugang zur jurist­ischen Beratung. Das Gerichts- und Notar­kos­ten­ge­setz (GNotKG) sieht ein be­son­ders soziales Gebüh­ren­system vor: Jeder kann sich seinen Notar leisten, weil dessen Kos­ten sich nach dem Wert der Transaktion richten. Die einer Beurkundung vo­raus­ge­hen­de Beratung einschließlich Ent­wurfs­fer­ti­gung­en sind mit der Beurkun­dungs­ge­bühr abgegolten.