Unsere Kanzlei steht Ihnen als zuverlässiger, vertrauensvoller und fachkundiger Partner für notarielle Beurkundungen jeder Art sowie für die Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften gerne zur Verfügung. Unser Ziel ist es, für Sie maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln und - auch für juristische Laien - verständlich zu machen.
Besonders wichtige und typische Amtsbereiche der notariellen Tätigkeit sind die folgenden:
Kaufvertrag, Bauträgerkaufvertrag, Teilungserklärung, Grundschuld, Nießbrauch ...
Gründung, Nachfolge, Anteilsübertragung, Rechtsformwechsel ...
Schenkung, Vorweggenommene Erbfolge, Ehebedingte Zuwendung ...
Testament, Erbvertrag, Pflichtteilsverzicht, Erbscheinsantrag, Ausschlagung ...
Ehevertrag, Scheidungsvereinbarung, Adoptionsantrag...
Generalvollmacht, Patientenverfügung ...
Aus ihnen findet wie aus für vollstreckbar erklärten gerichtlichen Endurteilen die Zwangsvollstreckung statt.
Notare sind auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege tätig. Sie sind wie Richter staatlich bestellt, unabhängig, unparteilich und Träger eines öffentlichen Amtes. Im Gegensatz zur streitigen Justiz kümmern sich Notare jedoch um Streitvermeidung und sichere Vertragsgestaltung im Vorfeld. Notare stehen Ihnen und Ihren Vertragspartnern als verschwiegener Berater in komplizierten und folgenreichen Rechtsangelegenheiten zur Verfügung.
Notare verbinden höchste juristische Ansprüche mit einem Berufsethos, der von Neutralität und der Würde eines öffentlichen Amtes geprägt ist. Die notarielle Urkunde sorgt für Rechtssicherheit, Rechtsfrieden und Schutz des Unerfahrenen.
Der hoheitliche Charakter der Notartätigkeiten verbürgt nicht nur erstklassige vorsorgende Rechtspflege, sondern auch einen gleichmäßigen Zugang zur juristischen Beratung. Das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) sieht ein besonders soziales Gebührensystem vor: Jeder kann sich seinen Notar leisten, weil dessen Kosten sich nach dem Wert der Transaktion richten. Die einer Beurkundung vorausgehende Beratung einschließlich Entwurfsfertigungen sind mit der Beurkundungsgebühr abgegolten.