Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung

Eine plötzliche oder altersbedingte Krank­heit oder ein Unfall können nicht nur zu wesentlichen Ver­än­de­rung­en in der all­ge­mei­nen per­sön­li­chen Lebensgestaltung führen. Krankheit und Unfall können auch zur Folge haben, dass man seine per­sön­lichen Dinge (rechtlich) nicht mehr selbst regeln kann und auf die Mitwirkung anderer angewiesen ist.

Der nächste Verwandte bzw. der Ehegatte oder der Lebensgefährte kann in solchen Situationen nicht automatisch für die be­troffene Person handeln und entscheiden. Es ist daher ratsam, für solche Fälle Vor­sor­ge zu treffen. So kann vor allem ver­mieden werden, dass andere fremde Personen allein über das eigene weitere Befinden entscheiden.

Wir Notare bereiten für diese Notfälle als Vorsorge auf den konkreten Einzelfall abgestimmte Vollmachten und andere An­ord­nungen vor. So wird die Gewähr ge­bo­ten, dass die ausgesprochenen Voll­mach­ten und weiteren Anordnungen im Not­fall auch Geltung erlangen.

Im Wesentlichen stehen folgende Vollmachten und Anordnungen zur Verfügung:

  • Generalvollmacht,
  • Vorsorgevollmacht,
  • Betreuungsverfügung und
  • Patientenverfügung

Die Vorsorgeurkunden werden im Zent­ra­len Vorsorgeregister bei der Bun­des­no­tar­kam­mer in Berlin registriert, damit sie im Fall der Fälle auch gefunden und beachtet werden: Das Zentrale Vor­sor­ge­re­gis­ter wird inzwischen mehr als 20.000 Mal im Mo­nat von Be­treu­ungs­ge­rich­ten aus ganz Deutsch­land abgefragt. Mehr als 1,1 Mio. Vor­sor­ge­ur­kun­den sind dort bereits registriert.