Ehe, Partnerschaft & Familie

Die Begründung einer Le­bens­ge­mein­schaft, ehelich oder  nichtehelich, zählt ver­mut­lich zu den wichtig­sten Entscheidungen in Ihrem Leben. Für den gemeinsamen Le­bens­weg bietet das Gesetz in erster Linie die Ehe an. Gleichgeschlechtlichen Paa­ren steht die eingetragene Le­bens­part­ner­schaft  offen. Daneben finden sich in zu­neh­men­der Zahl auch sog. nichteheliche  Lebensgemeinschaften.

Das Zusammenleben wirft zahlreiche Fragen auf, die bedacht werden sol­lten, wie zum Beispiel:

  • Was geschieht mit dem alleinigen, was mit dem beiderseitigen Vermögen?
  • Soll  Vermögen (z.B. Grundbesitz) gemeinsam oder alleine er­wor­ben werden und  welche steuerlichen Konsequenzen ergeben sich daraus?
  • Hafte ich für die Schulden meines Partners?
  • Bin ich im Alter abgesichert?
  • Stehen mir Zahlungen bei Krankheit und Erwerbsunfähigkeit zu oder muss ich Ansprüche meines Partners erwarten?
  • Welche Rechte und Pflichten habe ich bezüglich gemeinsamer Kinder?
  • Was geschieht im Falle der Trennung?
  • Welche Rechte habe ich im Todesfall?
  • Was gilt für den Fall einer "internationalen Ehe"?

Die  Antworten auf diese Fragen fallen höchst unterschiedlich aus, abhängig  davon, ob die Partner in ehelicher, le­bens­part­ner­schaftlicher oder in  nichtehelicher Ge­mein­schaft zusammenleben. Das Gesetz bietet jedoch die  Möglichkeit, indi­vi­du­el­le Vereinbarungen zu treffen und selbständig die  passende Regelung zu wählen.

Voraussetzung ist dabei die genaue  Kennt­nis der Gesetzeslage. Wir Notare können als unparteiische Berater  diese Ken­n­t­nis vermitteln und einen vernünftigen und ausgewogenen  Vertrag anbieten. Wir verhelfen Ihnen zu einem  maß­ge­schnei­der­ten "rechtlichen Kleid" für Ihre per­sön­li­che  Lebenssituation.

Aber auch in Bezug auf das Verhältnis zwischen  Eltern und Kindern, einschließlich Fragen zur Adoption sind wir der  rich­tige An­sprech­part­ner: Wir helfen Ihnen gern.